Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Anmeldung zu einer Ferienfahrt. Solltet ihr Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, meldet euch gerne bei uns im Büro.
Was ist ein Zuschussplatz?
Wir bieten unsere Ferienfahrten für Familien mit geringem Einkommen etwas günstiger an, zum sogenannten „Zuschusspreis“. Ob eure Familie berechtigt ist, müssen wir im Einzelfall prüfen.
Es gibt zwei Varianten für die Bezuschussung einer Ferienfahrt. Entweder ihr bekommt eine Leistung der Hilfen zur Erziehung (§27ff. SGB VIII) oder ihr seid berechtigt, weil ihr ein geringes Familien-Einkommen habt bzw. bestimmte Sozialleistungen erhaltet.
Wenn ihr fogende Leistungen erhaltet, könnt ihr den HZE (Hilfen zur Erziehung) Zuschuss bekommen:
- Ambulante Hilfen zur Erziehung:
Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft/Betreungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe
(§28-31 SGBVIII) - Teilstationäre Hilfe zur Erziehung:
Erziehung in einer Tagesgruppe/Form von Familienpflege
(§32 SGBVIII) - Stationäre Hilfen zur Erziehung:
Vollzeitpflege in Pflegefamilie, Heimerziehung/sonstige betreute Wohnformen, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
(§33-35 SGBVIII)
Wenn ihr folgende Leistungen erhaltet könnt ihr den Zuschuss für Familien mit geringem Einkommen bekommen:
- ALG2 / Sozialgeld nach SGB II
- Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Tagespflegebewilligung mit Mindestbeitrag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Falls ihr keine dieser Leistungen erhaltet, kann auch eine Einkommensprüfung vorgenommen werden. Familien bis zu einem bestimmten Einkommen sind ebenfalls für den Zuschuss für Familien mit geringem Einkommen zuschussberechtigt.
Wie bezahle ich die Ferienfahrt?
Auf Rechnung.
Nach der Anmeldung zu einer Ferienfahrt prüfen wir eure angegebenen Daten und schicken euch dann eine Rechnung. Diese Rechnung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen, in jedem Fall aber vor Beginn der Ferienfahrt bezahlt werden. Mehr Infos zur Bezahlung findet ihr in unseren AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Hinweis: Solltet ihr einen Zuschussplatz beantragt haben, brauchen wir für das Stellen der Rechnung unbedingt alle nötigen Nachweise!
Was ist das Bildungspaket?
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben kann jedes leistungsberechtigte Kind bzw. jede*r leistungsberechtigte Jugendliche einen Betrag von bis zu 15 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Dies wird auch „Bildungsgutschein“ oder „Bildungspaket“ genannt. Ihr könnt diese Leistung auch für Ferienfahrten mit dem Jugendwerk benutzen.
Leistungsberechtigt seid ihr, wenn ihr eine der folgenden Leistungen erhaltet:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XIII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Mehr Infos zum Bildungsgutschein findet ihr hier:
Frage nicht dabei?
Fragt uns!
Schreibt uns eine E-Mail oder ruft uns an. Wenn wir nicht rangehen, sprecht uns auf den Anrufbeantworter. Es gibt keine blöden Fragen und wir versuchen euch in jedem Fall zu helfen!
Unser Büro ist in der Regel zwei mal die Woche für zwei Stunden besetzt. Unsere Bürozeiten und wie ihr uns erreicht findet ihr auf der Seite: Kontakt
Warum erreiche ich niemanden im Büro?
Das tut uns leid!
Das Landesjugendwerk der AWO Hamburg arbeitet ausschließlich ehrenamtlich. Unser Büro ist in der Regel zwei mal die Woche für zwei Stunden besetzt. Leider kann es vorkommen, dass eine Bürozeit nicht eingehalten werden kann, wir bitten das zu entschuldigen. Falls ihr niemanden erreicht, lasst uns doch bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter da – die Ehrenamtlichen im Büro rufen euch bei der nächsten Gelegenheit zurück. Alternativ könnt ihr uns auch eine E-Mail schreiben, die wir auch so schnell wie möglich beantworten!
Unsere Bürozeiten und wie ihr uns erreicht findet ihr auf der Seite: Kontakt