Es gibt neue Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rahmen des neuen Bildungspakets Hartz IV:
Wir wurden darauf hingewiesen, dass eine rückwirkende Erstattung der Kosten für bereits erbrachte Leistungen – z. B. der Kosten für Schul-, Kita- oder Hortmittagessen oder der Mitgliedsbeitrag für einen Sportverein – im Zeitraum Januar bis März gegen Nachweis möglich ist.
Wir wurden nun darüber informiert, dass diese Erstattung termingebunden bis Ende April und nur auf Antrag hin möglich ist. Die Anträge können auch formlos gestellt werden. Nähere Informationen finden sich unter:
http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/alg-2-regelleistungen-und-co/516-jetzt-handeln-keingeld-verschenken.html
Musteranträge von www.erwerbslos.de gibt es auch hier:
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