Auf Nachfrage wurde uns bestätigt, dass wir als Landesjugendwerk der viagra 100mg AWO in Zukunft berechtigt sind, die Gutscheine für Leistungen zur Bildung und Teilhabe (nach SGB II und SGB XII) entgegen zu nehmen und einzulösen.
Da das Gesetz zur Hartz IV-Reform, das voraussichtlich Ende März in Kraft tritt, die Anhebung der Regelbedarfe rückwirkend ab dem 01.01.2011 vorsieht, besteht die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche aus Familien,
- die Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder Sozialhilfe beziehen,
- die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten,
- die Leistungen nach §2 AsylbLG beziehen,
- die Kinderzuschlag oder
- Wohngeld erhalten,
den Zuschusspreis für unsere Ferienfahrten per Bildungspaket-Gutschein zu zahlen.
Nähere Verfahrensregelungen sowie erforderliche Antragsvordrucke liegen bisher noch nicht vor, sollen aber voraussichtlich Ende März veröffentlicht werden.
Ein Infoblatt der Stadt Hamburg findet sich hier:
http://www.hamburg.de/contentblob/2816932/data/download-infoblatt-bildung-und-teilhabe.pdf
Die hierin enthaltenen Bewertungen der Hartz IV-Reform entsprechen nicht unseren Ansichten und Positionen.
Unsere Entscheidung, an der Umsetzung des Bildungspakets teilzunehmen, verfolgt allein den Wunsch, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu eröffnen, an unseren Bildungs- und Freizeitangeboten teilzuhaben.
Das System ALGII bleibt nichtsdestotrotz auch nach der Reform unzumutbar und höchstwahrscheinlich verfassungswidrig.